Wie man Sicherheit und Umwelt in Einklang bringt
Viele Unternehmen wissen nicht, dass gewisse Behälter unter die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes fallen, noch welche Bedeutung dies für den Betreiber hat. Es handelt sich dabei um Behälter mit wassergefährdenden Flüssigkeiten, für die Überfüllsicherungen vorgeschrieben sind. Das Wasserhaushaltsgesetz fordert von den Betreibern eine fach- und sachgerechte Errichtung und Inbetriebnahme einer solchen Überfüllsicherung. Ziel einer solchen Sicherung ist es, den Füllstand von wassergefährdenden Flüssigkeiten zu kontrollieren. Zudem soll der Vorgang des Füllens rechtzeitig vor dem Erreichen des zulässigen Füllstandes im Behälter zu unterbrechen bzw. einen optischen oder akustischen Alarm auszulösen.
Was sind wassergefährdende Stoffe?
Wassergefährdende Stoffe können in unterschiedlichen Aggregatzuständen vorkommen. Es handelt sich bei diesen Stoffen um Medien, deren Attribute die Ressource Wasser (Grund- oder Oberflächenwasser) nachteilig beeinflussen kann. Diese Stoffe werden in mehr Branchen verwendet, als man annimmt. Sie finden aber vor allem dort Anwendung, wo man produziert, lagert, umschlägt oder befördert. Zu den wassergefährdenden Stoffen gehören Mineralöle bzw. Mineralölprodukte wie Diesel und Benzin, Öle, Salze, Fette, Batterieflüssigkeit, Lösemittel und Farben. In Bezug auf die Überfüllsicherung treffen Verpflichtungen den Hersteller der Sicherung sowie den Betreiber der Anlage. Der Betreiber muss dabei dafür Sorge tragen, dass die Sicherheitseinrichtung ständig überwacht wird. Daneben muss er sich on dem ordnungsgemäßen Zustand seiner Überwachungseinrichtung (zum Beispiel Überfüllsicherung) zu überzeugen. Deshalb fordert das Wasserhaushaltsgesetz eine regelmäßige Überprüfung der Überfüllsicherung. Die Prüfung muss mindestens einmal im Jahr durchgeführt werden.
Was sind die Inhalte der regelmäßigen Prüfung einer Überfüllsicherung?
Die Ergebnisse der regelmäßigen oder wiederkehrenden Prüfung sind schriftlich fernzuhalten. Geprüft werden unter anderem der zulässige Füllungsgrad, Ansprechhöhe und Nachlaufmenge, die Funktion des Sensors und die der nachgelagerten Komponenten. Die Prüfungen dürfen nur von berechtigten Personen bzw. zertifizierten Fachbetrieben durchgeführt werden. Für die Prüfung kommen also nur Personen infrage, die über die erforderliche Sachkunde verfügen. Dazu gehören eine abgeschlossene Berufsausbildung (zum Beispiel als Ingenieur oder Meister) und eine ausreichende einschlägige Berufserfahrung. Dazu müssen regelmäßig Weiterbildungen besucht werden. Für die Prüfung von Überfüllsicherungen sind mehrere Möglichkeiten zugelassen. In der Regel wird – wenn es ohne größeren Aufwand möglich ist – der Behälter bis zur Ansprechhöhe angefahren. Bei der ebenfalls häufig angewandte Ersatzprüfung wird der Füllstand auf geeignete Weise simuliert. Eine weitere Alternative – sofern die Funktionsfähigkeit des Messaufnehmers erkennbar ist – ist die Prüfung des Simulierens des Ausgangssignals.
Weiterbildungen & Seminare
Hybrid-Seminar: Weiterbildung von „Fachlich verantwortlichen Personen von Fachbetrieben nach WHG und neuer AwSV“
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Online-Seminar: Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz
Hybrid-Seminar: Ausbildung zum Planer für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.