Voraussetzungen und Verfahrensablauf für den Immissionsschutz- und Störfallbeauftragten
Wer Betreiber bestimmter genehmigungsbedürftiger Anlagen ist, muss einen oder mehrere Betriebsbeauftragte für den Immissionsschutz bestellen. Welchen Anlage diese Maßnahme erfordern, ist im Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte (5. BImSchV) aufgelistet. Die Bestellung ist an die Immissionsschutzbehörde zu melden. An die Person des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz sind Voraussetzungen geknüpft. So muss ein Hochschulstudienabschluss entweder für Ingenieurwesen, für Chemie oder Physik nachweisen. Die Person muss im Besitz einer großen Fachkunde sein und diese durch die Teilnahme an einem oder mehreren anerkannten Lehrgängen nachweisen können. Es wird weiterhin eine langjährige berufliche Erfahrung im Umgang mit den entsprechenden Anlagen gefordert; die Person muss zudem zuverlässig sein.
Die Bestellung des Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz muss gemeldet werden
Vor der Bestellung ist der Betriebs- oder Personalrat über die beabsichtigte Maßnahme zu informieren. Die Bestellung ist schriftlich zu dokumentieren. In der Bestellung sind die Aufgaben des Betriebsbeauftragten genauestens zu umschreiben. Im Anschluss muss die Bestellung der zuständigen Immissionsschutzbehörde mitgeteilt werden. Die Mitteilungspflicht umfasst auch spätere Änderungen. Um die Geeignetheit der Person zu dokumentieren, müssen die Nachweise über seine Fachkunde aufbewahrt werden. Eine ständige Erneuerung der Fachkunde durch den Besuch von Fortbildungsmaßnahmen ist dabei unumgänglich. Die Kosten für den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz beschränken sich in der Regel auf die Teilnahme an den Fort- und Weiterbildungen. Sind in einem Unternehmen mehrere Betriebsbeauftragte für den Immissionsschutz tätig, müssen die Aufgaben der jeweiligen Personen klar abgegrenzt und koordiniert werden.
Wann muss der Anlagenbetreiber einen Störfallbeauftragten bestellen?
Betreiber von Anlagen müssen einen Störfallbeauftragten bestellen, wenn sie einen Betriebsbereich bilden oder Teil eines Betriebsbereichs sind und den erweiterten Pflichten der Störfallverordnung unterliegen. Die zuständige Behörde kann von der Verpflichtung zur Bestellung eines Störfallbeauftragten eine Ausnahme machen, wenn von der Anlage keine Störfallgefahr ausgeht. Der Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz kann auch gleichzeitig der Störfallbeauftragte sein. Rechtsgrundlagen für den Betriebsbeauftragten für Immissionsschutz und für den Störfallbeauftragten sind die §§ 53 bis 58 des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die 5. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, der Anhang I der Verordnung über Immissionsschutz- und Störfallbeauftragte und die Störfall-Verordnung.
Weiterbildungen & Seminare
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
Hybrid-Seminar: Immissionsschutz – neue rechtliche/technische Entwicklungen
Seminar: Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seminar: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hybrid-Seminar: Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.