Wasser erfüllt viele Aufgaben und muss geschützt werden
Wasser spielt in unserem Leben eine wichtige Rolle. Es ist zugleich Lebensmittel und Verkehrsader, es dient dem Bewässern des Bodens, wird als Reinigungsmittel und für die Kühlung verwendet. Nicht zu vergessen: Wasser ist ein wichtiger Erholungsfaktor. Diese Aufgaben lassen sich prinzipiell in zwei Kategorien einteilen:
- Verkehrsweg
- Wasserwirtschaftliche Nutzung.
Wasser als Verkehrsweg wird insbesondere durch das Bundestraßengesetz geregelt. Für die wasserwirtschaftliche Nutzung entfaltet das Wasserhaushaltsgesetz die zentrale Bedeutung im Rechtssystem. Das Gesetz ist aus zwei Gründen erforderlich. Einerseits besteht Einigkeit darüber, dass das Gut Wasser lebensnotwendig für die Menschheit ist und auf der anderen Seite der Bedarf an der Wassernutzung und die Einwirkungen auf den Wasserhaushalt durch den Menschen notwendig und vielschichtig sind. Das Wasserhaushaltsgesetz hat deshalb die Aufgabe, diese Nutzungen zu regeln und zu kontrollieren.
Wie wirkt der Mensch auf den Wasserhaushalt ein?
Der Mensch nutzt das Gut Wasser sehr extensiv und auf vielerlei Weise. Er entnimmt dem Oberflächenwasser wie dem Grundwasser ungeheure Mengen an Flüssigkeit und leitet einen Teil davon, nach dem Gebrauch und in anderer Zusammensetzung, wieder zurück. Dadurch verändert er nicht nur die Menge, sondern auch die Beschaffenheit des Wassers. Dazu kommen Düngungsmethoden und Ableitungen von Anlagen in das Wasser. Diese nachteiligen Veränderungen des Wasserhaushalts erfordern den besonderen Schutz durch entsprechende Regelungen des Bundesgesetzgebers (Wasserhaushaltsgesetz) und den Landesgesetzgebern. Wasserhaushaltsrecht ist nämlich ein Rahmenrecht. Das Wasserhaushaltsgesetz regelt das Recht der Nutzung und Bewirtschaftung von Wasser nicht abschließend und allumfassend. Das Wasserhaushaltsgesetz ist dem öffentlichen Recht zuzuordnen. Das bedeutet, es herrscht ein Über- und Unterordnungsverhältnis vor. Wasser, als schützenswertes Gut der Allgemeinheit, wird vom Staat überwacht, während derjenige, der das Wasser nutzen möchte, sich den Bestimmungen und Bedingungen des Staates unterordnen muss. Damit ist auch klar, dass Wasser, sei es Oberflächen- oder Grundwasser, dem privaten Dispositionsrecht entzogen ist. Mit anderen Worten – hier kann nicht jeder machen, was er will.
Das Wasserhaushaltsgesetz als öffentliches Sachenrecht und Recht der Gefahrenabwehr
Insoweit im Wasserhaushaltsgesetz die wirtschaftliche Nutzung des Guts Wasser geregelt wird, kann man das Wasserrecht auch als Teil des öffentlichen Sachenrechts betrachten. Dass bedeutet, dass Grundbesitz an Wasser nicht dazu berechtigt, es ohne Erlaubnis oder Bewilligung nutzen zu dürfen. Die Benutzung von Wasser ist damit losgelöst vom Besitz. Das Wasserhaushaltsgesetz lässt ebenfalls zu, dass der Staat dann eingreifen darf, wenn Wasser besonders gefährdet ist. Zum Beispiel durch biologische, chemische oder physikalische Veränderungen. Das Wasserhaushaltsgesetz gibt den zuständigen Behörden die Befugnis
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Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.