In Laboratorien erfordert der tägliche Umgang mit chemischen Stoffen ganz besondere Sicherheitsvorkehrungen. Ganz allgemein müssen Laboratorien daher den Sicherheitsregeln entsprechend beschaffen und betrieben werden. Dabei sind die notwendigen Sicherheitseinrichtungen dafür zuständig, dass diese Bedingungen eingehalten werden können.
Was zählt zur Sicherheitseinrichtung im Labor?
Die Sicherheitseinrichtung eines Labors umfasst diverse Bau- und Ausrüstungsgegenstände, die alle den gesetzlichen Bestimmungen zur Sicherheitseinrichtung in Laboratorien entsprechen müssen. Beginnend von vorgeschriebenen Rettungswegen und Notausgängen, oder die Beschaffenheit von Türen und Verkehrsflächen, über die Lüftung und Absaugeinrichtungen, bis hin zur Beschaffenheit von Arbeitstischen oder Stauräumen und den vorgeschriebenen Hygieneeinrichtungen gibt es für nahezu jede Bau- und Einrichtungsmaßnahme genaue Richtlinien und Vorschriften, die eingehalten werden müssen.
Wichtige Sicherheitseinrichtungen in Bezug auf die bauliche Beschaffenheit
Bereits beim Bau eines Labors müssen diverse Sicherheitsvorschriften beachtet werden. So sind die Größe von Bedien- und Verkehrsflächen, das Vorhandensein von Rettungswegen und Notausgängen ebenso festgelegt wie die Beschaffenheit von Türen oder Fußböden.
Eine ganz besondere Stellung bei den notwendigen Sicherheitseinrichtungen in Laboratorien kommen der Lüftungstechnik und entsprechenden Absaugeinrichtungen und Filteranlagen zu. Sie gehören zu den grundlegenden Sicherheitseinrichtungen, da die Gefahr vor dem Austritt von Gasen und anderen schädlichen Stoffen bei der täglichen Arbeit unbedingt vermieden werden muss.
Arbeitstische und Stauräume
Arbeitstische in Laboratorien müssen besonderen Anforderungen standhalten. Daher müssen sie hinsichtlich der verbauten Werkstoffe und ihrer Konstruktion bestimmte Auflagen erfüllen. So benötigt ein Labortisch aus sicherheitstechnischen Gründen unbedingt einen flüssigkeitsdichten Belag sowie einen Randwulst. Ebenso müssen in Laboratorien unbedingt Stauräume vorhanden sein, in denen zum Beispiel Gefahrstoffabfälle bis zu ihrer Entsorgung sicher aufbewahrt werden können.
Armaturen, Zuführungsleitungen und Gasbrenner
Auch Armaturen, Zuführungsleitungen und Gasbrenner müssen den Richtlinien für Sicherheitseinrichtungen entsprechen. Bei den Armaturen sind Absperrarmaturen im Labor besonders wichtig, da sie die Installation von Zwischenabsperrungen und Hauptabsperrung einen unkontrollierten Ausfluss der verschiedenen chemischen Durchflussstoffe gewährleisten.
Bei Zuführungsleitungen sorgt vor allem die Dichtheit der Leitung für die notwendige Sicherheit im Labor. Diese muss daher in regelmäßigen Abständen überprüft werden. Gasbrenner, Bunsenbrenner oder Kartuschenbrenner gehören zum täglich genutzten Arbeitsmaterial in Laboratorien. Auch sie müssen daher den vorgeschriebenen DIN-Normen entsprechen.
Not- und Augenduschen
Not- und Augenduschen gehören zu den wichtigen Sicherheitsvorkehrungen in jedem Laboratorium. Kommen die Beschäftigten ungewollt mit gefährlichen Stoffen in Kontakt, können sie schlimme, gesundheitliche Folgen wesentlich abmildern oder gar verhindern.
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Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.