Der Oberbegriff „Gefahrstoff“ steht für alle gefährlich eingestuften Substanzen und Zubereitungen/Gemische sowie daraus entstehende Erzeugnisse. Im Sinne der Gefahrstoffverordnung sind Stoffe als Gefahrstoff zu kennzeichnen, wenn es sich um
- Stoffe und Zubereitungen, also Gemische handelt, die brandfördernd, explosionsfördernd, leichtentzündlich, hochentzündlich, giftig, ätzend, reizend, sensibilisierend, krebserregend, fortpflanzungsgefährdend, erbgutverändernd oder umweltschädlich sind.
- Stoffe, die während einer Herstellung also Synthese nach diesen Kriterien gekennzeichnet werden müssen.
- Stoffe oder Stoffgemische, die physikalisch-chemische, chemische oder toxische Eigenschaften besitzen und an einem Arbeitsplatz gesundheitsrelevante Merkmale aufweisen.
- Stoffe, denen ein Arbeitsplatzgrenzwert zugewiesen worden ist.
Gefahrstoffe kommen demnach in fast allen Arbeitsbereichen vor, vor allem jedoch und das in großen Mengen im Bereich der Chemie. Wer mit einem Gefahrstoff arbeitet, muss sich laut dem Gesetzgeber an drei wichtige Maßnahmen halten: Vermeiden, Eindämmen, Schützen. Laut der Gefahrstoffverordnung müssen Stoffe, die als gefährlich eingestuft werden, in einem Gefahrstofflager aufbewahrt werden.
Das Gefahrstofflager
Ein Gefahrstofflager ist, wie der Name vermuten lässt, ein Lager, in dem gefährliche Stoffe aufbewahrt werden. Das Lager entsteht also aus der Notwendigkeit der Verwendung von Gefahrstoffen heraus. Das Gefahrstofflager kann es in verschiedenen Bauformen geben. Die Mengen, die in einem solchen Lager aufbewahrt werden, sind entscheidend, ob ein Unternehmen einen Gefahrstoffschrank, einen Gefahrstoffcontainer oder ein Gefahrstofflager benötigt. Das Wichtige an einem Gefahrstofflager ist das Konzept zum Schutz von Mensch und Umwelt. Hier hat sich ein Unternehmen an die Vorschriften des Gesetzgebers zu halten.
Besonders relevante Sicherheitsmaßnahmen für Gefahrstofflager sind:
- Maximalmengenlagerung
- getrennte Lagerung reagierender Stoffe (Zusammenlagerungsverbote)
- feuerbeständige Raumabtrennungen
- Zutrittsbeschränkungen
- Kennzeichnungen
- minimale Brandlasten
- Sauberkeit und Ordnung
- Umweltschutz durch Auffangwannen
- Absaugung der entstehenden Dämpfe (wenn möglich)
- Anforderung an den Explosionsschutz?
Bei einem Gefahrstofflager ist darauf zu achten, dass so geringe Mengen wie möglich von jedem Gefahrstoff gelagert werden. Zusätzlich ist ein sicherer Verschluss zu gewährleisten. Weiterhin benötigt das Gefahrstofflager ein Gefahrstoffverzeichnis, Sicherheitsdatenblätter und Betriebsanweisungen. Nur geschultes und unterwiesenes Personal darf das Lager betreten.
Weiterbildungen & Seminare
Seminar: Lagerung von Gefahrstoffen
Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.