Was muss beim Umgang mit Gefahrstoffen und Gemischen beachtet werden?
Bei der Verarbeitung, der Lagerung und dem Transport von Gefahrstoffen sind besondere Sorgfalt und Regeln zu beachten. Das erscheint selbstverständlich und bedarf keiner weiteren Erklärung. Jedoch bedingt dies, dass jeder Beschäftigte und jede sonst damit befasste Person sofort erkennen kann, um welche Gefahrstoffe es sich im Einzelnen handelt. Dazu müssen die Stoffe und Gemische entsprechend eingestuft und gekennzeichnet sein. Damit dies einheitlich und für jede Stelle transparent und verständlich erfolgt, gilt seit dem Jahr 2010 die Verordnung 1272/2008 (EG), die auch als CLP-Verordnung bekannt ist. Diese Norm hat die bis dahin geltenden europäische Stoffrichtlinie und die Zubereitungsrichtlinie abgelöst. Für Stoffe gilt die CLP-Verordnung bereits seit dem Jahr 2010, für Gemische seit dem 1. Juni 2015 verbindlich. Ziel der Verordnung ist das Erreichen eines hohen Schutzniveaus sowohl für die menschliche Gesundheit als auch für die Umwelt.
Weltweit harmonisierte Verordnung
Die CLP-Verordnung gehrt auf eine Empfehlung der Vereinten Nationen zurück, die selbst anlässlich der Konferenz für Nachhaltigkeit 1992 in Rio de Janeiro aufgestellt wurde. Damit gilt dieses System für die Kennzeichnung und die Einstufung von der Gefahrstoffen praktisch auf der ganzen Welt. Damit besteht eine Konzeption, die transparent und vergleichbar ist und einheitlich Gefahrstoffe kennzeichnet und bewertet. CLP steht übrigens für Regulation of classification, labelling and packaging of substances and mixtures. Im Vergleich zu den Vorgänger-Richtlinien wird bei der CLP-Verordnung der Fokus stärker auf die Einstufung gelegt. Der Prozess für diesen Vorgang basiert auf dem Wissen und den Erfahrungen von Experten. Wie gefährlich ein Stoff oder ein Gemisch ist, richtet sich nach der Beurteilung spezifischer Kriterien. Aufgrund dieser Beurteilung wird der Stoff in eine Gefahrenkategorie und in eine Gefahrenklasse zugeordnet.
Was bedeuten Gefahrenkategorie und Gefahrenklasse?
Die Gefahrenklasse gibt immer an, welche Art von Risiko von dem Stoff bzw. dem Gemisch ausgehen. Die Gefahrenkategorie wiederum dient zur Abstufung innerhalb der Gefahrenklasse. Insgesamt gibt es in der Europäischen Union 16 verschiedene Klassen für Gefahren physikalischer Art, zehn für Gefahren für die Gesundheit und zwei Klassen für Risiken für die Umwelt. Einzelheiten dazu enthält der Anhang I der CLP-Verordnung. Zusammen mit der Einstufung werden auch die Elemente der Kennzeichnung des Gefahrenstoffes gewählt. Solche Elemente sind Piktogramme, Signalwörter, Hinweise auf Gefahren, Sicherheitshinweise und weitere Angaben, zum Beispiel der Lieferant oder auch der Name des Produktes. Da die CLP-Verordnung zwischenzeitlich verbindlich sowohl für Stoffe als auch Gemische gilt, müssen sich Mitarbeiter, die mit der Einstufung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen nach dieser Verordnung intensiv auseinandersetzen. Dies gilt im gleichen Maße für Beschäftigte, die mittel- oder unmittelbar mit Gefahrstoffen zu tun haben.
Weiterbildungen & Seminare:
Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.