Der Brandschutzbeauftragte und seine Rolle im vorbeugenden Brandschutz
Großbrände oder Brände überhaupt sind – so schrecklich die Tatsache an sich auch ist – ein Beispiel, aus dem Unternehmer und alle mit dem Brandschutz im Unternehmen beschäftigten Personen hilfreiche Lehren ziehen können, um den eigenen vorbeugenden Brandschutz zu optimieren. Dafür muss man sich mit allen möglichen Risiken auseinandersetzen und verschiedene Szenarien gedanklich durchspielen. Nur auf diese Weise lassen sich fatale Kettenreaktionen ausschließen, die immer wieder Ursache für große und verheerende Brände in Unternehmen sind. Eine zentrale Rolle im vorbeugenden Brandschutz der Brandschutzbeauftragte. Er ist der erste Ansprechpartner für den Unternehmer und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zugleich.
Was gehört zum vorbeugenden Brandschutz?
Damit Brände gar nicht erst entstehen, stehen dem Unternehmer und den von ihm beauftragten Personen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern verschiedene Maßnahmen zur Verfügung. Viele davon obliegen zur Durchführung oder zur Beratung dem Brandschutzbeauftragten. So müssen die Brandmeldeanlagen regelmäßig überprüft werden, damit sie im Notfall entsprechend ihre Aufgabe wahrnehmen können. Auf jedes Telefon im Unternehmen gehören die wichtigsten Notrufnummern. Löschgeräte müssen ebenfalls regelmäßig gewartet und auf ihre Funktionsfähigkeit geprüft werden. Sie müssen stets befüllt und griffbereit sein. Im schnellen und hektischen Arbeitsalltag wird häufig die Bedeutung der rettungs- und Fluchtwege unterschätzt. Da werden Materialien in den Wegen gelagert oder Notausgänge gedankenlos versperrt oder abgeschlossen. Der Brandschutzbeauftragte muss daher mit offenen Augen durch das Unternehmen gehen, um solche Missstände auszumerzen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auf diese wichtigen Sicherheitseinrichtungen hinzuweisen und sie so sensibler für das Thema Brandschutz zu machen. Häufig sieht man auch, dass Fahrzeuge ohne Nachzudenken auf Unterflurhydranten abgestellt werden und so im Notfall diese wichtige Löschwasserversorgung nicht zugänglich ist.
Der Brandschutzbeauftragte im Dauereinsatz
Ein zentraler Punkt auch und gerade im vorbeugenden Brandschutz ist die Unterweisung der Beschäftigten. Diese führt in der Regel ein Vorgesetzter durch. Doch sollte der Brandschutzbeauftragte den Part Brandschutz mindestens beratend begleiten, wenn nicht selbst durchführen. Die Unterweisung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter muss zu Beginn der Beschäftigung und anschließend in regelmäßigen Abständen von einem Jahr durchgeführt werden. Inhalt der Unterweisung ist unter anderem, wie sich der Beschäftigte im Brandfall zu verhalten hat, wo sich die Feuerlöschgeräte befinden und wo sich die Brandmeldeanlagen befinden und wie sie bedient werden. Wichtig auch, dass Rauchverbote um Unternehmen eingehalten werden, elektrische Anlagen sich in einem betriebssicheren Zustand befinden und brennbare Flüssigkeiten und Gase ordnungsgemäß gelagert werden.