Das Global harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS, Globally Harmonized System of Classification, Labelling and Packaging of Chemicals) der Vereinten Nationen (UN) ist ein weltweit einheitliches System zur Einstufung von Chemikalien sowie deren Kennzeichnung auf Verpackungen. Das GHS wurde in Europa (EU-GHS) im September 2008 verabschiedet, am 31.12.2008 im EG-Amtsblatt publiziert und am 20. Januar 2009 als Verordnung (EG)Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung, CLP = „Classification, Labelling and Packaging“).
Die CLP-Verordnung wird die derzeit bestehenden Richtlinien 67/548/EWG (= DSD, Dangerous Substances Directive, Stoffrichtlinie) und 1999/45/EG (DPD, Dangerous Preparation Directive, Zubereitungsrichtlinie) bis 2015 ersetzen.
CLP-Verordnung mit neuen Elementen in der Gefahrenkommunikation
Die Umsetzungsfrist für Stoffe ist bereits am 30. November 2010 abgelaufen; die für Gemische endet am 31. Mai 2015. Danach müssen alle gefährlichen Stoffe und Gemische in Europa gemäß den Kriterien der CLP-Verordnung eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden. Lediglich bereits in Verkehr gebrachte Gemische dürfen noch bis 2017 nach der alten Zubereitungsrichtlinie eingestuft und gekennzeichnet werden (Abverkaufsfrist).
Das GHS bzw. die CLP-Verordnung zur Einstufung von gefährlichen Stoffen und Gemischen (früher: Zubereitungen) definiert physikalisch-chemische, humantoxikologische und ökotoxikologische Einstufungskriterien und Kennzeichnungselemente zur Gefahrenkommunikation (Kennzeichnung und Sicherheitsdatenblatt). Neue Elemente in der Gefahrenkommunikation (Kennzeichnung) sind: Piktogramme (Symbole), Gefahren- und Sicherheitshinweise (auch umgangssprachlich „H-Sätze“ bzw. „P-Sätze“ genannt, in Anlehnung an die alten „R-Sätze und „S-Sätze“), Signalwörter, ergänzende Gefahrenmerkmale (sogenannte „EU-Leftovers“), besondere Vorschriften für ergänzende Kennzeichnungselemente für bestimmte Gemische
Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln nach der neuen CLP-Verordnung müssen fachgerecht angewendet werden
- Wer sich intensiv mit dem GHS bzw. der CLP-Verordnung beschäftigt, wird sich bald folgende Fragen stellen:
- Welche GHS-Elemente müssen künftig im REACH-Sicherheitsdatenblatt angegeben werden ?
- Welche Auswirkung hat das GHS/CLP auf die nachgeschalteten nationalen Regelwerke ?
- Was ist bei der Einstufung von Gemischen hinsichtlich der akuten Humantoxizität von Gemischen zu beachten?
- Was muss bei der Einstufung der Gewässergefährdung beachtet werden ?
- Wie kann mir das REACH-CLP Helpdesk der BAuA helfen?
Die Einstufungs- und Kennzeichnungsregeln nach der neuen CLP-Verordnung müssen fachgerecht angewendet werden. In Seminaren können die Grundlagen vermittelt und das selbständige Beurteilen, Einstufen und Kennzeichnen gefährlicher Stoffe und Gemische erlernt werden, sowohl für Stoffe als auch für Gemische.
Weiterbildungen & Seminare
Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.