Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ab 2015
Ab dem Jahr 2015 tritt eine neue Bundesverordnung in Kraft. Sie trägt den Titel Anlagenverordnung zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV). Die AwSV wird auf der Grundlage des Wasserhaushaltsgesetzes von 2009 erlassen und ersetzt die bis dahin geltenden Anlagenverordnungen der Bundesländer – insgesamt 16 an der Zahl. Damit gilt ab 2015 ein bundeseinheitliches Regelwerk auf dem Gebiet des anlagenbezogenen Gewässerschutzes. Die AwSV entstand in enger Zusammenarbeit von Bund und Ländern und durchlief nach der Beschlussfassung durch den Bundestag ein Notifizierungsverfahren bei der EU. Für die betriebliche Praxis bedeutet die AwSV eine Reihe von Neuerungen, über die sich der Betriebsbeauftragte für den Gewässerschutz rechtzeitig informieren sollte.
Was verändert sich durch die neue AwSV für die betriebliche Praxis?
Der Ersatz der 16 verschiedenen Anlageverordnungen bedeutet für die Betreiber entsprechenden Anlagen, für Planer, Sachverständige und Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz je nach Bundesland und Art der Anlage eine mehr oder weniger große Anzahl an Veränderungen.
Die wichtigsten Neuerungen durch die AwSV im Überblick:
- zukünftig wird die AwSV auch für Silagesicker-, Gülle- und Jaucheanlagen gelten
- die Bagatellgrenze wird wie folg gezogen: oberirdische Anlagen außerhalb von Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebieten mit einem Volumen von höchstens 220 Litern oder einer Masse von höchstens 200 kg werden vom Anwendungsbereich der AwSV ausgenommen
- Umbenennung der WK 2 in „deutlich wasergefährdend“
- zukünftig gibt es Normierungen zur Einstufung von wassergefährdenden Stoffen
Einteilung der Anlagen in Gefährdungsstufen – Fortbildungsbedarf für beteiligte Personen
Die Umstellung auf das Bundesrecht erfordert eine (Neu-)Einteilung der Anlagen in entsprechende Gefährdungsstufen. Der Anlagenbetreiber ist nun verpflichtet, eine detaillierte Dokumentation seiner Anlage zu führen, auch wenn es sich um eine prüfungsfreie Anlage handelt. Die Frist für die Beseitigung von Mängeln beträgt ab 2015 einheitlich sechs Monate. Insgesamt müssen sich Anlagebetreiber und Unternehmen auf eine Vielzahl von Veränderungen einstellen. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, mindestens die Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz rechtzeitig zu den entsprechenden Fortbildungskursen anzumelden.
Weiterbildungen & Seminare:
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Gewässerschutz
Online-Seminar: Neue Entwicklungen im Wasserrecht und im technischen Gewässerschutz
Hybrid-Seminar: Ausbildung zum Planer für Anlagen mit wassergefährdenden Stoffen
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.