Der Brandschutzbeauftragte als zentrale Figur in der Brandschutzorganisation
Für ein Unternehmen bedeutet ein Feuer eine große, zuweilen auch existenzielle Bedrohung. Aus diesem Grund ist es die Gemeinschaftsaufgabe aller Beteiligten, die Entstehung und die Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften haben dem Unternehmer die zentrale Aufgabe des Brandschutzes auferlegt; dieser kann und muss sich einer Vielzahl von Spezialisten bedienen, die ihm bei dieser Aufgabe helfen und zudem eine geeignete Brandschutzorganisation aufbauen. Eine wichtige Figur in dieser Organisation nimmt der Brandschutzbeauftragte ein. Ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Brandschutzbeauftragte direkt dem Unternehmer unterstellt. Seine vordringliche Aufgabe ist die Beratung und die Unterstützung des Unternehmers in allen Fragen des Brandschutzes. Aus dieser allgemeinen Aufgabe leiten sich viele einzelne und konkrete Aufgabenfelder ab, die nachstehend ausgeführt werden. Wichtig ist dabei jedoch, dass der Brandschutzbeauftragte, um seine Aufgaben effizient und kompetent erfüllen zu können, rechtzeitig in alle Planungen des Unternehmens rechtzeitig eingebunden wird.
Brandschutzbeauftragte unterstützen den Arbeitgeber in allen Fragen des Brandschutzes
Neben dem abwehrenden, vorbeugenden und organisatorischen Brandschutz, sind die Brandschutzbeauftragten auch zentraler Ansprechpartner für das Notfallmanagement. In diesen Bereichen sind sie der erste Berater des Arbeitgebers bzw. des Unternehmers. Ausgangspunkt aller Aufgaben ist die Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung durch den Arbeitgeber. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt dabei die Beurteilung der Gefahren durch einen Brand an dem jeweiligen Arbeitsplatz. Er wirkt bei der Ermittlung der Gefahren durch Brände sowie Explosionen mit. Der Brandschutzbeauftragte übernimmt auf dieser Grundlage die Erstellung und die Aktualisierung der Brandschutzordnung für das Unternehmen. Soweit Teile von Betriebsanweisungen den Brandschutz betreffen, muss der Brandschutzbeauftragte wenigstens beteiligt werden, erstellt diese Parts in der Regel jedoch selbst. Eine wichtige Aufgabe ist das Mitwirken des Brandschutzbeauftragten bei allen technischen, organisatorischen und baulichen Maßnahmen und Veränderungen, soweit davon der Brandschutz oder das Notfallmanagement betroffen ist. Dieses ist weit häufiger der Fall, als vielfach angenommen wird. Entsprechend häufig wird die Mitwirkung des Brandschutzbeauftragten vernachlässigt.
Mitwirkung beim Brandschutzkonzept und im Notfallmanagement
Sofern ein Unternehmen Gebäude neu-, umbaut oder erweitert oder aber neue Räume anmietet, wirkt der Brandschutzbeauftragte bei der Einhaltung der Bestimmungen des Brandschutzes mit. Er berät den Unternehmer und die zuständigen Stellen bei der Einrichtung von Feuerlöscheinrichtungen und bei der Wahl des richtigen Löschmittels. Fast schon selbstverständlich scheint die Teilnahme des Brandschutzbeauftragten bei behördlichen Brandschauen und bei der Durchführung von Brandbegehungen. Der Brandschutzbeauftragte ist ein entscheidender Faktor bei der Umsetzung und Erstellung des Brandschutzkonzeptes. Neben dem Brandschutz ist das Notfallmanagement ein wichtiges Aufgabenfeld des Brandschutzbeauftragten. Er kontrolliert in regelmäßigen Abständen, ob die Flucht- und Rettungswege frei sind, ob die Flucht-, Rettungs-, Alarm- und Feuerwehrpläne auf dem aktuellen Stand sind und aktualisiert diese bei Bedarf. Übungen zur Räumung von Gebäuden plant der Brandschutzbeauftragte und überwacht die Durchführung und Auswertung solcher Übungen. Zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten gehört es auch, die Führungskräfte im Unternehmen bei der Durchführung der jährlichen Unterweisungen zu unterstützen. Er bildet die Beschäftigten für die Aufgaben bei einem Brandfall aus. Nicht zu vergessen, der Brandschutzbeauftragte hat seine Tätigkeiten im Rahmen des Brandschutzes zu dokumentieren.
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