Das Sicherheitsdatenblatt ist ein wichtiges Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette und muss dem Arbeitgeber ermöglichen, festzustellen, ob es am Arbeitsplatz gefährliche chemische Arbeitsstoffe gibt. In Deutschland wird diese Forderung über die Gefahrstoffverordnung (Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung) an die Arbeitgeber weitergegeben. Sicherheitsdatenblätter dienen zur Übermittlung geeigneter sicherheitsbezogener Informationen über als gefährlich eingestufte Stoffe und Gemische einschließlich Informationen aus dem Stoffsicherheitsbericht über die Lieferkette zum Anwender. Die Informationen im Sicherheitsdatenblatt sind in erster Linie für den berufsmäßigen Verwender bestimmt. Vom Hersteller werden umfangreiche Informationen über gefährliche Stoffe, Gemische und einigen Erzeugnissen für den gewerblichen Verwender gefordert, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Risikominimierungsmaßnahmen (RMM) anzuwenden.
Seit dem 1.6.2007 ist die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 [REACH = „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals”] in Kraft: alle existierenden Sicherheitsdatenblätter müssen dem Anhang II dieser Verordnung entsprechen. Zusätzlich müssen für als gefährlich eingestufte, registrierungspflichtigen Stoffe ³ 10 t/a künftig Expositionsszenarien an das Sicherheitsdatenblatt angehängt werden. Diese sogenannten „erweiterten“ Sicherheitsdatenblätter („extended SDS“; „erweiterte SDB“) sind ein wichtiges Kommunikationsmittel entlang der Lieferkette. Vom Hersteller werden sowohl expositionsbezogene als auch stoffintrinsische Informationen über gefährliche Stoffe und Stoffen in Gemischen für den gewerblichen Verwender gefordert, um mögliche Gefahren bei der Anwendung und Verarbeitung, dem Transport und der Entsorgung zu erkennen, und ggf. vorbeugende Maßnahmen einzuleiten.
Im Dezember 2009 wurde zusätzlich auf EU-Ebene beschlossen, die durch Inkrafttreten der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 [CLP] erforderlichen Änderungen in den Anhang II einzuarbeiten, und das europäische Sicherheitsdatenblatt dabei gleichzeitig an die Vorgaben des „Purple Books“, Anhang 4 (UN-GHS) anzugleichen. Mit der offiziellen Publikation des revidierten Anhangs II ist dieser seit dem 20. Juni 2010 bereits in Kraft.
Der entsprechende ECHA Leitfaden zu diesem neuen Anhang erschien im September 2011. Wesentliche Änderungen sind u.a.:
- Die Kennzeichnungsangaben gemäß CLP-Verordnung werden für Stoffe und Gemische in ABSCHNITT 2 aufgeführt
- Für Stoffe ist die Kennzeichnung gemäß CLP-Verordnung seit 1.12.2010 verpflichtend. Das Sicherheitsdatenblatt musste bereits bis Ende der Übergangsfrist (30.11.2012) auf das UN-GHS Format (Teil I des revidierten Anhangs II) umgestellt werden.
- Für Gemische müssen nach der Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung bis zum 31.5.2015 sowohl die „alte“ als auch die „neue“ Einstufung für das Gemisch selbst (ABSCHNITT 2) als auch beide Einstufungen für die gefährlichen Inhaltsstoffe (ABSCHNITT 3) aufgeführt werden. Bis zum 31.05.2015 kann die „neue“ Einstufung auch bereits informativ angegeben werden, ohne dass eine Umstellung auf die CLP-Kennzeichnung erfolgt; ab dem 1.6.2015 treten Stoff- und Zubereitungsrichtlinie dann jedoch vollständig außer Kraft und die neue Kennzeichnung ist verbindlich.
- Die REACH Registrierungsnummern für die gefährlichen Inhaltsstoffe eines Gemisches sind in ABSCHNITT 3 ebenfalls anzugeben, wobei die letzten 4 Ziffern geheim gehalten werden dürfen.
- Zahlreiche inhaltliche und strukturelle Änderungen innerhalb der 16 Hauptabschnitte inklusive der zusätzlichen Anforderungen für das „erweiterte“ Sicherheitsdatenblatt (ext. SDB), das durch die Verordnung (EG) Nr.1907/2006 [REACH] für bestimmte registrierungspflichtige Stoffe gefordert wird.
Der Gesetzgeber fordert für alle Ersteller von Sicherheitsdatenblättern („competent person“) die Sachkunde (Fachkunde), die u.a. durch Grundausbildungen und regelmäßigen Weiterbildungsmaßnahmen erworben werden kann. Auch nachgeschaltete Anwender („downstream user“) sollten für die Plausibilitätsprüfung eingehender Sicherheitsdatenblätter diese Sachkunde/Fachkunde besitzen. Das Haus der Technik bietet eine Vielzahl von entsprechenden Spezialseminaren an.
Weiterbildungen Sicherheitsdatenblätter
Seminar: Vermittlung der Fachkunde für die Erstellung von Sicherheitsdatenblättern
Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.