Die rechtlichen Grundlagen und Stellung im Unternehmen
Um Menschen, Sachwerte aber auch Umwelt und Tiere vor Einwirkungen zu schützen, haben der Gesetzgeber und die Berufsgenossenschaften festgelegt, dass bestimmte Aufgaben durch entsprechend qualifizierte Fachkräfte ausgeübt werden müssen. Dazu zählen in einem Unternehmen zum Beispiel die Fachkraft für Arbeitssicherheit, der Betriebsarzt, Befähigte Personen zur Prüfung von Arbeitsmittel und der Brandschutzbeauftragte. Der Brandschutzbeauftragte steht dem Unternehmer in allen brandschutzrelevanten Themen als Ansprechpartner zur Verfügung und berät ihn entsprechend in diesen Fragen. Innerhalb der Brandschutzorganisation nimmt der Brandschutzbeauftragte eine wichtige Stellung ein. Ähnlich wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit ist der Brandschutzbeauftragte dem Unternehmer unmittelbar unterstellt. Um seine Aufgaben sachgerecht erfüllen zu können, ist der Brandschutzbeauftragte entsprechend in alle Planungen einzubeziehen. Der Brandschutzbeauftragte ist in seiner Tätigkeit weisungsfrei und darf auch nicht wegen dieser Aufgabe benachteiligt werden. Bestimmungen zu den Aufgaben, der Qualifikation, der Ausbildung und der Bestellung von Brandschutzbeauftragten enthält die DGUV Information 205-003.
Die Bestellung des Brandschutzbeauftragten
Der Unternehmer hat – unter entsprechender Beteiligung des Betriebsrats – einen Brandschutzbeauftragten schriftlich zu bestellen. Der Unternehmer hat dabei die Möglichkeit, einen Mitarbeiter nach entsprechender Ausbildung und Qualifikation zu bestellen oder einen externen Brandschutzbeauftragten zu benennen. Das Aufgabenspektrum des Beauftragten ist vielschichtig. Er erstellt zum Beispiel die Brandschutzordnung und schreibt diese fort. Der Brandschutzbeauftragte wirkt mit bei der Beurteilung von Brandgefahren an den Arbeitsplätzen sowie bei der Ermittlung von Explosionsgefahren. Auch die Umsetzung des Brandschutzkonzeptes fällt in seinen Aufgabenbereich. Der Brandschutzbeauftragte unterstützt die Führungsverantwortlichen bei den Unterweisungen der Beschäftigten und berät bei Arbeitsverfahren, die feuergefährlich sind, und bei der Verwendung von brennbaren Arbeitsstoffen. Er nimmt an behördlichen Brandschauen teil und führt intern Begehungen des Brandschutzes durch. Einen besonderen Fokus bei seiner Tätigkeit hat der Brandschutzbeauftragte auf die Flucht- und Rettungswege zu legen.
Welche Ausbildung und Qualifikationen muss der Brandschutzbeauftragte nachweisen?
Wer sich zum Brandschutzbeauftragten ausbilden lassen möchte, muss wenigstens eine abgeschlossene Berufsausbildung nachweisen. Handelt es sich um ein Unternehmen mit einer hohen Brandgefährdung, werden besondere Qualifikationen empfohlen – zum Beispiel eine feuerwehrtechnische Ausbildung oder ein Studium mit dem Schwerpunkt Brandschutz. Die eigentliche Ausbildung zum Brandschutzbeauftragten ist grundsätzlich als modulares System geplant. Hierzu gehören sowohl praktische wie auch theoretische Ausbildungselemente und zusätzliche Fortbildungen. Die Ausbildung muss mindestens 64 Stunden (je 45 Minuten) betragen. Sie sollte spätestens nach einer Gesamtdauer von zwei Jahren abgeschlossen sein. Die Ausbildung umfasst – je nach Vorkenntnissen in unterschiedlicher Gewichtung – die rechtlichen Grundlagen des Brandschutzes, die Brandlehre, Brand- und Explosionsgefahren, den baulichen und anlagetechnischen Brandschutz, die Organisation des Brandschutzes und eine Abschlussprüfung. Die Abschlussprüfung setzt sich auch aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil zusammen. Nur wenn beide Teile erfolgreich absolviert werden, gilt die Prüfung als bestanden. Als Fachkundenachweis erhält der Absolvent ein entsprechendes Zertifikat. Um seine Aufgabe erfolgreich ausüben zu können, muss der Brandschutzbeauftragte die aktuelle Technik kennen und auch von den sich ständig ändernden Regeln und Vorschriften wissen. Aus diesem Grund muss der Brandschutzbeauftragte regelmäßig an einschlägigen Fortbildungen teilnehmen.
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