Reach ist eine europaweit gültige Chemikalienverordnung, in der die Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien geregelt ist. Dabei ist die Eigenverantwortung der Industrie von besonderer Bedeutung.
Die Reach-Verordnung
Die EU-Chemikalienverordnung (EG) 1907/2006 ist auch unter dem Namen Reach-Verordnung bekannt. Die Abkürzung REACH steht dabei für Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals und weist auf die wesentlichen Inhalte dieser Verordnung hin – der Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien.
Die Reach-Verordnung ist seit dem 1. Juni 2007 in Kraft und ist in allen EU-Mitgliederstaaten gültig. Das bis dahin gültige Chemikalienrecht wurde durch die Reach-Verordnung auf einen europaweit allgemeingültigen Nenner gebracht und vereinfacht.
Die Reach-Verordnung basiert auf den Reach-Grundlagen
Innerhalb des Geltungsbereichs der Reach-Verordnung dürfen chemische Stoffe nur dann in den Umlauf gebracht werden, wenn diese zuvor registriert worden sind. Dabei ist die Eigenverantwortung der Industrie als Basis zugrunde gelegt. So dürfen sowohl Hersteller, als auch Importeure nur Stoffe in den Verkehr bringen, die eine eigene Registriernummer besitzen. Nach dem Inkrafttreten der Reach-Verordnung im Jahr 2007 begann im Folgejahr zunächst eine halbjährliche Vorregistrierungsfrist. Seitdem gilt die Verordnung für alle chemische Stoffe. Je nach Vermarktungsmenge sind Übergangsfristen bis 2018 vorgesehen, bis zu der die Registrierung erfolgen muss.
Reach-Grundlagen – die Grundlagen der Registrierung
Die Registrierung chemischer Stoffe unterliegt unterschiedlichen Kriterien. Außer einem technischen Dossier kann auch ein Stoffsicherheitsbericht notwendig sein, um einen chemischen Stoff, basierend auf den Reach-Grundlagen, registrieren zu lassen.
Handelt es sich um gefährliche Stoffe, müssen im Stoffsicherheitsbericht Expositionsszenarien enthalten sein. Dabei handelt es sich um die qualitative und quantitative Abschätzung der Dosis oder der Konzentration des chemischen Stoffes, die in Bezug auf den Menschen oder die Umwelt als unbedenklich eingestuft werden können.
Reach-Grundlagen – nach der Registrierung
Nach der Registrierung erfolgt eine Bewertung der Stoffe durch die Mitgliedstaaten. Bei der Bewertung haben besonders gefährliche und verbreitete Stoffe Vorrang. Je nach Bewertung können diese Zulassungs- oder Beschränkungsmaßnahmen für die entsprechenden Stoffe verhängt werden.
Reach-Grundlagen zur Kommunikation in der Lieferkette
Auf der Basis der Reach-Grundlagen sind Anwender dazu berechtigt, Herstellern und Importeuren von registrierungspflichtigen Stoffen Informationen zur Verwendung dieser Stoffe zukommen zu lassen. So soll gewährleistet werden, dass die Verwendung dem technischen Dossier des Stoffes entspricht.
Durch die festgelegte Abfolge und die gesetzlich vorgeschriebene Einhaltung der Reach-Grundlagen gewährleistet die Reach-Verordnung größtmögliche Sicherheit beim Umgang mit chemischen Stoffen. Und das nicht nur für Hersteller, sondern auch für Importeure und Anwender. Hersteller, Importeure und Formulierer sind verpflichtet, Anwendern gefährlicher Stoffe Sicherheitsdatenblätter zu übermitteln.
Weiterbildungen & Seminare
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Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.