Rechtliche Grundlagen für die Verwendung des Sicherheitsdatenblattes
Wer Stoffe oder Gemische in Umlauf bringt, die gefährlich, toxisch, persistent, bioakkumulierbar oder zulassungspflichtig sind, hat ein sogenanntes Sicherheitsdatenblatt zu erstellen. Diese Verpflichtung ergibt sich unmittelbar aus EU-Recht, genauer aus der Verordnung 1907/2006 des EU-Parlaments und des Rates, kurz REACH. Ziel des Sicherheitsdatenblattes ist es, die Verwender der Stoffes bzw. des Gemisches in die Lage zu versetzen, alle notwendigen Maßnahmen ergreifen zu können, die die Gesundheit der Beschäftigten, die Sicherheit am Arbeitsplatz und den Schutz der Umwelt zu sichern bzw. zu gewährleisten. Das Sicherheitsdatenblatt soll dem Empfänger Informationen über die Gefahren geben, die von einem Stoff oder einem Gemisch ausgehen oder ausgehen können. Dazu muss das Sicherheitsdatenblatt klar und eindeutig abgefasst sein, Die in dem Blatt angewandte Sprache muss präzise und einfach gehalten sein. Die Aussagen müssen konkret und klar gefasst werden. Darüber hinaus enthält die Richtlinie 98/24/EG Vorgaben, welche Angaben im Sicherheitsdatenblatt zu tätigen sind. Die erste Seite muss zwingend das Datum enthalten, an dem das Sicherheitsdatenblatt angefertigt wurde. Wird das Sicherheitsdatenblatt überarbeitet, ist das Datum der Überarbeitung entsprechend anzugeben. Ein vorgeschriebenes Format für das Sicherheitsdatenblatt im engeren Sinne gibt es indes nicht. Vorausgesetzt wird jedoch eine Nummerierung der Seiten.
Das Sicherheitsdatenblatt ist vom Lieferanten kostenlos zur Verfügung zu stellen
Das Sicherheitsdatenblatt wird entweder auf Papier geliefert oder auf elektronischem Weg vom Lieferanten zur Verfügung gestellt – und dies kostenlos. Als Zeitpunkt ist der erste Tag bestimmt, an dem der Stoff oder das Gemisch ausgeliefert wird. Auch wenn der Stoff oder das Gemisch die Verpflichtung zur Erstellung eines Sicherheitsdatenblatts nicht direkt auslöst, kann der Verwender vom Lieferanten ein Sicherheitsdatenblatt verlangen – allerdings nur dann, wenn der Stoff oder das Gemisch wenigstens einen gesundheits- oder umweltgefährlichen Stoff enthält. Der Lieferant ist zudem verpflichtet, das Sicherheitsdatenblatt unverzüglich zu aktualisieren, wenn sich zum Beispiel neue Informationen zum Stoff oder Erkenntnisse zum Stoff oder zum Gemisch ergeben. Zum vorgeschriebenen Inhalt des Sicherheitsdatenblatts gehören auch Angaben zum Lieferanten. Dazu zählen der Name, die vollständige Anschrift und die Telefonnummer. Darüber hinaus ist auch eine E-Mail-Adresse der Person zu benennen, die das Sicherheitsdatenblatt erstellt hat. Das Sicherheitsdatenblatt enthält weiterhin Angaben zu den Notfalldiensten. In einem gesonderten Abschnitt geht es um die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehenden Gefahren.
Beschreibung der möglichen Gefahren im Sicherheitsdatenblatt
Im Sicherheitsdatenblatt sind – als zentraler Bestandteil – die möglichen Gefahren zu erfassen, die von dem Stoff oder dem Gemisch ausgehen können. Dabei muss das Gemisch bzw. der Stoff entsprechend den Vorgaben der EG-Verordnung 1272/2008 angegeben werden. Ein weiterer elementarer Bestandteil des Sicherheitsdatenblatts gehört der Identifikation des Stoffes bzw. des Stoffgemisches. Der Stoff ist durch die Produktidentifikation genau zu bezeichnen. Bei einem Gemisch gehören zusätzlich zum Produktidentifikator noch die Konzentration oder Konzentrationsbereiche und die jeweiligen Einstufungen der Gefährlichkeit zu den Mindestangaben. Der Verwender muss immer in der Lage sein, anhand der Angaben erkennen zu können, welchen Gefahren sich aus der Verwendung des Stoffes oder des Gemisches ergeben können. Zusätzlich sind die Verwendungen anzugeben, die für den Anwender relevant sein können. Aber auch jene Verwendungen gehören hier aufgezählt, von denen der Lieferant abrät.
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Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.