Die Arbeit in Laboratorien kann in vielfacher Hinsicht schwierig und gefährlich sein. Daher wird seit vielen Jahren die Sicherheit bei der Arbeit in Laboratorien allgemeingültig durch Laborrichtlinien geregelt und festgelegt. Dabei sind sowohl die Arbeitssicherheit, als auch der Gesundheitsschutz der Beschäftigten von großer Bedeutung.
Die Gefährdung in Laboratorien kann unterschiedlich sein
Laboratorien müssen so beschaffen sein und betrieben werden, dass ein sicheres Arbeiten gewährleistet ist. In den Laborrichtlinien wird daher genau umrissen, welche Anforderungen und Schutzmaßnahmen zur Arbeitssicherheit und zum Gesundheitsschutz erfüllt sein müssen. Die Arbeitssicherheit und auch der Gesundheitsschutz muss dabei zum einen für die in Laboratorien Beschäftigten, aber auch für die Umwelt gewährleistet sein. Der Grad der Gefährdung kann für Beschäftigte und Umwelt je nach Art des Laboratoriums unterschiedlich sein. So unterliegen etwa analytische Laboratorien, in den Standartuntersuchungen durchgeführt werden, anderen Richtlinien als Forschungslaboratorien, in denen man unter Umständen mit weitaus gefährlicheren Stoffen oder Krankheitserregern arbeitet.
Für welche Laboratorien gelten die Laborrichtlinien?
Die Laborrichtlinien enthalten Grundlagen und Handlungsrichtlinien für Laboratorien, in denen präventiv, anwendungstechnisch oder analytisch mit Gefahrenstoffen gearbeitet wird. Dabei können chemische, physikalische oder chemisch-physikalische Arbeitsmethoden angewendet werden. Im Einzelnen kann es sich dabei um rein chemische oder physikalische Labore handeln, aber auch medizinische, mikrobiologische oder gentechnische Labors sind den Laborrichtlinien unterworfen.
Was wird geregelt?
In den Laborrichtlinien sind neben der Gefahrstoffverordnung auch weitere Rechtvorschriften enthalten. Sie beziehen sich im Wesentlichen auf die Erfüllung von verschiedenen Schutzmaßnahmen, die erfüllt werden müssen, um die Beschäftigten und die Umwelt vor den in den Labors verwendeten Gefahrstoffen zu schützen. Dazu gehören beispielsweise Vorgaben zur Erstellung von Flucht- und Rettungsplänen, genau wie Hautschutzpläne, in denen präventive Maßnahmen bei der Arbeit mit hautgefährdenden Stoffen enthalten sind.
Anpassung der Laborrichtlinien
Laborrichtlinien gibt es bereits seit vielen Jahren. Seitdem haben sie sich in der Praxis bewährt und sind nicht nur für die Mitarbeiter in Laboratorien eine unverzichtbare Sicherheitsvorkehrung. Auch die Bevölkerung und die Umwelt profitiert von den verbindlichen Richtlinien und werden wirkungsvoll durch diese geschützt.
Doch müssen diese Richtlinien dem Entwicklungsstand der Technik und den in Laboratorien verrichteten Arbeiten entsprechen, damit die Sicherheit aller auch bei einer fortschreitenden Weiterentwicklung der Labortechnik und dem Umgang mit immer neuen Gefahrenstoffen gewährleistet ist. Sie werden daher regelmäßig überprüft und aktualisiert.
Die laufende Fortschreibung der Laborrichtlinien unterliegt dabei dem Fachbereich „Rohstoffe und chemische Industrie“ der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und dem Ausschuss für Gefahrstoffe.
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Kai Brommann ist als Fachbereichsleiter bei Haus der Technik e.V. tätig, spezialisiert auf die Bereiche Chemie, Verfahrenstechnik, Anlagen- und Anlagensicherheit, Anlagentechnik sowie Brandschutz. Mit einem fundierten Hintergrund in Chemie und Verfahrenstechnik hat er sich insbesondere auf die Sicherheit von chemischen Anlagen fokussiert. Sein Expertenwissen im Brandschutz trägt optimalen Schulung und Weiterbildung bei.