Grenz- und Zielwerte sollen die Luftqualität verbessern
Maßnahmen und Vorgaben zur Reinhaltung der Luft sind keine Erfindung der Neuzeit. Schon die Römer verwiesen die Glasmacher und den lästigen Rauch ihrer Öfen aus der Innenstadt in die Vororte. In London mischten sich Anfang der 1950ziger Abgase, Smog und Ruß. Das Gemisch sammelte sich am Boden, sodass manche Fußgänger ihre Füße nicht mehr sehen konnten. Man nimmt an, dass mehr als 10.000 Menschen dabei ihr Leben ließen. Deshalb sind die gesetzlichen Vorgaben zur Reinhaltung der Luft, sowohl was die Emission (Freisetzung) als auch die Immission (Einbringung) von Schadstoffen betrifft, streng. Sie arbeiten vor allem mit Grenz- und Zielwerten, die unter anderem von Unternehmen einzuhalten sind. Der Unterschied ist simpel: Grenzwerte dürfen nicht überschritten, Zielwerte sollen möglichst erreicht werden.
Schadstoffe in der Luft passieren Grenzen zollfrei
Dass die Aufgabe Luftreinhaltung keine nationale Angelegenheit sein kann, liegt auf der Hand. Beim Immissionsschutz sind die Länder auch ihren Nachbarn gegenüber verantwortlich – Schadstoffe kümmern sich wenig um nationale Grenzen. 1979 trat das Genfer Übereinkommen in Kraft und bildet noch heute die Grundlage für viele internationale Vereinbarungen und Regelungen. In der Bundesrepublik Deutschland war das Bundes-Immissionsschutzgesetz lange Zeit die Rechtsgrundlage in Sachen Luftreinhaltung. Doch auch auf diesem Gebiet finden mehr und mehr europaweite Regelungen ihren Einfluss. In der Regel erlässt die Europäische Union Richtlinien, die durch die Mitgliedsstaaten innerhalb einer gewissen Frist in nationales Recht umgesetzt werden müssen.
Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie und ihre Auswirkungen
Die Luftqualitätsrahmenrichtlinie und zwei Tochter-Richtlinien bilden heute eine wichtige Grundlage für die Qualitätssicherung der Luft. Sie enthalten Grenzwerte für die Konzentrationen von Kohlenmonoxid und Benzol in der Luft. Weitere Begrenzungen gelten für Schwefeldioxid, Blei, Stickstoffdioxid und Partikel, um nur einige Beispiele zu nennen. In der Bundesrepublik sind die Vorgaben dieser Richtlinie durch die Verordnung über Luftqualitätsstandards und Emissionshöchstmengen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz in nationales Recht umgesetzt. Um die Vorgaben zu erreichen, werden regionale Pläne zur Luftreinhaltung erstellt. Sie betreffen vor allem den Verkehr, Industrie und Haushalte. Emissionen von Anlagen werden durch die TA Luft und weiteren Verordnungen zum BImSchG festgelegt. Um die Grenz- und Zielwerte einzuhalten, sind von den Anlagebetreibern technische Maßnahmen zu treffen.
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Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.