Betreiber von Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen die Wassergefährdungsklasse ermitteln
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen haben die Auflage, so gebaut und betrieben zu werden, dass eine Verunreinigung oder eine negative Veränderung der Gewässer nicht entstehen kann. Um dies gewährleisten zu können, müssen die in der Anlage verwendeten Stoffe auf ihre Eigenschaften untersucht und in eine Wassergefährdungsklasse eingestuft werden. Die vorgenommene Einstufung ist bei der Dokumentations- und Auskunftstelle für wassergefährdende Stoffe im Umweltbundesamt einzureichen. Bei dieser Stelle werden die Einstufungsdokumentationen der Betreiber aufgenommen. Sie werden in formaler und fachlicher Hinsicht geprüft. Die Einstufungen werden anschließend im Internet veröffentlicht. Bei der Einstufung hilft Rigoletto, die online-Datenbank des Umweltbundesamtes, bei der alle bisher als wassergefährdend oder als nicht wassergefährdend bestimmten Stoffe eingetragen sind.
Anfragen zur Einstufung bei der Dokumentations- und Auskunftsstelle
Neben der Prüfung und Veröffentlichung der Einstufungsdokumente können sich Betreiber und die von ihm beauftragte Personen auch bei Fragen und Problemen an die Stelle wenden. Die Beschäftigten in der Auskunftsstelle des Umweltbundesamtes geben Informationen zur Einstufung, zur formalen und wissenschaftlichen Ermittlung der Wassergefährdungsklasse, zur konkreten Stoffeinstufung und bei der Klassierung von Gemischen. Rechtsgrundlage für die Einstufung wassergefährdender Stoffe bildet die Verwaltungsvorschrift wassergefährdender Stoffe (VwVwS). Im Anhang 3 dieser Vorschrift finden sich die Kriterien, nach denen die Einstufung in den Wassergefährdungsklassen 1 bis 3 bzw. als nicht wassergefährdend vorgenommen wird.
Anforderungen an Anlagen haben die Einstufungsdokumentation als Grundlage
Anhand der ermittelten Wassergefährdungsklasse und der Menge werden die Anforderungen für die jeweilige Anlage abgeleitet und festgelegt. Hintergrund ist der Ausschluss der Gefährdung von Oberflächen- und Grundwasser beim Umgang mit den Stoffen oder einem eventuellen Unfall. Die Einstufung dient den Notfallbehörden, der Anlagenleitung und insbesondere der Feuerwehr im Falle einer Havarie, Störung oder Unfalls als Entscheidungsgrundlage. Sollte eine Einstufung erst im Notfall vorgenommen werden müssen, würde wertvolle Zeit vertan. Gleichzeitig dient das Ergebnis der Einstufung als ein Anreiz, wassergefährdende Stoffe gegen Stoffe zu tauschen, die weniger oder gar nicht wassergefährdend sind und so eine Minimierung der Anforderungen zu erreichen.
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Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.