Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft bildet die Grundlagen für Auflagen für Anlagenbetreiber
Die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft, kurz TA Luft, ist eine Verwaltungsvorschrift, die auf der Grundlage des Bundes-Immissionsschutzgesetzes erlassen wurde. Ihre Bedeutung ist für Anlagenbetreiber, Planer und Genehmigungsbehörden immens, denn sie bildet die Basis für Auflagen, die die Behörden den Betreibern zur Reinhaltung der Luft auferlegen können. Die TA Luft enthält Emissions- und Immissionswerte, die stoffbezogen dargestellt werden, und schreibt Verfahren zur Messung und zur Berechnung vor. Hier ist die Ausbreitungsrechnung besonders zu erwähnen. Die Verwaltungsvorschrift wird von den Genehmigungsbehörden für pflichtige industrielle und gewerbliche Anlagen verwendet. Dies gilt nicht nur für neue Anlagen; auch bereits bestehende werden schrittweise an die Regelungen der TA Luft durch Auflagen herangeführt, bis sie den aktuellen Stand der Technik erreichen.
Stoffbezogene Emissions- und Immissionswerte in der TA Luft
Für die Genehmigung einer Anlage dürfen bestimmte Schadstoffgrenzen nicht überschritten werden. Dies können beispielsweise die Immissionswerte für Fluorwasserstoff und anorganische gasförmige Fluorverbindungen sein (0,4 µg/m³ im Jahr), Staubniederschlag (0,35 g/(m²·d) im Jahr) und Stickstoffoxid (30 µg/m³ im Jahr) sein. Sofern bestimmte Werte für Immissionen in der TA Luft nicht festgelegt sind, muss bei entsprechenden Anhaltspunkten untersucht werden, ob nicht eine schädigende Umweltbeeinflussung vorliegen könnte. Dabei ist die jeweilige Nutzung angrenzender Flächen bei der Deposition gesondert zu beachten (Kinderspielplätze, Ackerfläche, Wohngebiet, Park, Gewerbegebiet, Freizeitfläche usw.) Die Schädigungsprüfung entfällt dabei sowohl auf direkte Einflüsse bei Menschen, Tieren und Pflanzen sowie für indirekte, wenn Lebensmittel oder Tierfutter betroffen sein kann. So sind in der TA Luft für Ackerböden oder Weideland Depositionswerte für Blei, Arsen, Cadmium, Thallium und Quecksilber enthalten.
Die Emissionsanforderungen der TA Luft für Luftschadstoffe
Neben den Immissionswerten regelt die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft auch die Werte für die Abgabe von Substanzen an die Umwelt (Emission). Sie enthält sowohl allgemeine Anforderungen für bestimmte Luftschadstoffe wie
- Gesamtstaub
- anorganische Stoffe (staub- oder gasförmig)
- organische Stoffe
- geruchsintensive Stoffe
- bodenbelastende Stoffe
- krebserregende Stoffe.
Daneben enthält die TA Luft auch besondere Emissionsanforderungen an Anlagen unter anderen von
- Wärmeerzeugung
- Energie
- Bergbau
- Holtz,
- Kunststoff
- Glas
- Keramik
- Abfällen
Weiterbildungen & Seminare
Hybrid-Seminar: Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz
Hybrid-Seminar: Immissionsschutz – neue rechtliche/technische Entwicklungen
Seminar: Betreiberpflichten nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Seminar: Genehmigungs- und Anzeigeverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz
Hybrid-Seminar: Genehmigungsverfahren – Grundlagen, Anforderungen an die Unterlagen und Gutachten
Uwe Schöer ist bestrebt, den Umweltschutz und insbesondere den Gewässerschutz weiter voranzutreiben. Er setzt sich für die Förderung von nachhaltigen Ansätzen und die Ausbildung einer umweltbewussten Generation ein, die mit den nötigen Kenntnissen und dem Engagement ausgestattet ist, um die Umwelt für zukünftige Generationen zu bewahren.